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(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1269 - 1277) Sachliche Gliederung - Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.2) 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3) 1.4Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen; insbesondere 1.5Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 1.5) 2.Geschäfts- und Leistungsprozess (§ 4 Nr. 2) 2.1betriebliche Organisation (§ 4 Nr. 2.1) 2.2Beschaffung (§ 4 Nr. 2.2) 2.3Dienstleistungen (§ 4 Nr. 2.3) 3.Information, Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3) 3.1Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 3.1) 3.2Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 3.2) 3.3Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.3) 3.4kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 3.4) 4.Marketing und Verkauf (§ 4 Nr. 4) 4.1Märkte, Zielgruppen (§ 4 Nr. 4.1) 4.2Verkauf (§ 4 Nr. 4.2) 5.kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 5) 5.1betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Nr. 5.1) 5.2Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Nr. 5.2) 5.3Controlling (§ 4 Nr. 5.3) 5.4Finanzierung (§ 4 Nr. 5.4) 6.Personalwirtschaft (§ 4 Nr. 6) Abschnitt II: Berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a7.Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens (§ 4 Nr. 7) 8.medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz (§ 4 Nr. 8) 9.Materialwirtschaft (§ 4 Nr. 9) 10.Marketing im Gesundheitswesen (§ 4 Nr. 10) 11.Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich (§ 4 Nr. 11) 11.1Finanzierung im Gesundheitsbereich (§ 4 Nr. 11.1) 11.2Leistungsabrechnung (§ 4 Nr. 11.2) 11.3Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich (§ 4 Nr. 11.3) 12.Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (§ 4 Nr. 12) (noch Anlage 1)
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
Fachinformationen nutzen
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Ziele, Aufgaben und Instrumente des betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen
interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten
Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln
Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen
Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen
Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
externe und interne Netze und Dienste nutzen
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
bürowirtschaftliche Abläufe gestalten
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
Kundenkontakte nutzen und pflegen
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen
bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren
Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen
bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen
Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten
zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen
Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
branchenspezifische Kontenpläne anwenden
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und im Rechnungswesen berücksichtigen
am Umsatzsteuerverfahren mitwirken
Bestands- und Erfolgskonten führen
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
Leistungen bewerten und verrechnen
Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten
Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten
bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten
Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen
an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten
Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken
Aufgaben, Organisation und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens und dessen Einordnung in das System sozialer Sicherung beschreiben
über Aufgaben, Organisation und Leistungen von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere des ambulanten, stationären und teilstationären Bereichs Auskunft geben und Schnittstellen darstellen
Gliederung und Aufgaben der Sozialversicherungsträger, insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung erläutern
sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen betriebsbezogen anwenden
Regelungen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung im Gesundheitswesen, insbesondere bezogen auf Anordnungs- und Durchführungsverantwortung und Schweigepflicht anwenden
Berufsqualifikationen der Gesundheitsfachberufe unterscheiden
Auswirkungen internationaler Entwicklungen des Gesundheitswesens, insbesondere in der Europäischen Union, bei der Durchführung betrieblicher Aufgaben beachten
medizinische Fachsprache anwenden
medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben erfassen, auswerten und archivieren
medizinische und pflegerische Dokumentationssysteme gemäß rechtlicher und betrieblicher Regelungen nutzen, spezifische Regelungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen anwenden
Aufgaben des betrieblichen Berichtswesens erklären und betriebsübliche sowie rechtlich vorgeschriebene Statistiken erstellen
die Beschaffung und Lagerhaltung von Arzneimittel, medizinischen Materialien, insbesondere Heil- und Hilfsmittel veranlassen; Verfalldaten und einschlägige rechtliche Vorschriften sowie branchen- und betriebsübliche Grundsätze berücksichtigen
Logistik des Materialeinsatzes innerhalb des Betriebes, insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel, planen, organisieren und dokumentieren
die Entsorgung von Verpackungen, medizinischen und pharmazeutischen Produkten sowie Sonderabfällen unter Berücksichtigung der spezifischen Rechtsvorschriften veranlassen und sicherstellen
beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen rechtliche Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen, berücksichtigen
Zusatz- und Wahlleistungen zielgruppenorientiert anbieten und vermarkten
spezielle Finanzierungs- und Vergütungsarten im Gesundheitswesen und ihre Unterschiede in den einzelnen Versorgungsbereichen erläutern
bei der Vorbereitung von Finanzierungs- und Vergütungsverhandlungen des Betriebes mitwirken
Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwenden sowie zweckgebundene Finanzmittel einsetzen
an Zulassungsverfahren mitarbeiten, dabei verwaltungsrechtliche Vorschriften berücksichtigen
Bestimmungen der Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung beachten
rechtliche Grundlagen der Leistungserbringung berücksichtigen
Kundendaten für die Leistungsabrechnung dokumentieren und aufbereiten
Leistungsansprüche der Kunden feststellen, abgrenzen und bei der Abrechnung berücksichtigen; zuständige Kostenträger ermitteln
erbrachte Leistungen für die Kostenträger erfassen
Abrechnungen durchführen, prüfen, weiterleiten und auswerten; dabei Schnittstellen zu anderen Bereichen im Betrieb beachten
betriebsspezifische Abrechnungssystematik anwenden
Datentransfer an Kostenträger und Abrechnungsstellen gesichert und zugriffsgeschützt durchführen
Informationen aus den Dokumentationssystemen auf der Grundlage rechtlicher und betrieblicher Regelungen für die Abrechnung nutzen
die spezielle Buchführungspflicht im Gesundheitswesen erläutern sowie betriebsspezifische Rechtsgrundlagen der Buchführung anwenden
an der Vorbereitung des Jahresabschlusses mitwirken
Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen in Abhängigkeit von der Einrichtung anwenden
rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen betriebsbezogen umsetzen
verschiedene Qualitätsmanagementsysteme des Gesundheitswesens anhand von Beispielen unterscheiden
Maßnahmen des Qualitätsmanagement im Betrieb anwenden und deren Einhaltung überprüfen
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen/zur Kauffrau im Gesundheitswesen - Zeitliche Gliederung - 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.